Zuständigkeit:
Archivierung des gemeindlichen Archivgutes (Erfassung, Übernahme, dauernde Verwahrung oder Speicherung sowie das Erhalten, Ordnen, Erschließen, Verwerten und Nutzbarmachen von archivwürdigen Unterlagen aus der laufenden Verwaltung).
Zusammenarbeit und Weitergabe von bestimmten Archivgut ins Kreisarchiv des Landratsamtes Erzgebirgskreis
