Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie im Freistaat Sachsen – Berichterstattung über die Lärmaktionsplanung
Stand: April 2018
Information vom 21.02.2018
Das Sächsische Landesamt für Umwelt informiert:
Ergebnisse Lärmkartierung 2017
Themenseite https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm oder per Direktlink: https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/p/laerm
Information vom 07.11.2014
Die Gemeindeverwaltung Burkhardtsdorf informiert:
Berichterstattung zur Lärmaktionsplanung
Berichterstattung über die Lärmaktionsplanung
Gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind die Gemeinden zur Berichterstattung über die Lärmaktionsplanung verpflichtet.
Grundsätzlich sind alle Gemeinden zur Berichterstattung verpflichtet, in denen im Rahmen der Lärmkartierung 2012 lärmbetroffene Anwohner ermittelt wurden – unabhängig von deren Anzahl oder der Höhe der anliegenden Geräuschpegel.
Die zur Verfügung gestellten Daten sollen der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.
