Formulare von A - Z
Hinweis zur Kündigung der Betreuungsverträge für die Kinder der 4. Klassen
Liebe Eltern,
bitte denken Sie jährlich an die fristgerechte Kündigung des Betreuungsvertrages zur Hortbetreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder zum Ende der 4. Klasse.
Es besteht die Möglichkeit zur Kündigung bis zum 30.06., Wirksamwerden zum 01.08. oder späteste Kündigungsfrist bis zum 31.07., Wirksamwerden am 01.09. eines jeden Jahres.
Die Kündigung ist bitte fristgerecht und schriftlich im HORT Burkhardtsdorf mit Unterschrift aller Sorgeberichtigten einzureichen.
Mail wird nicht akzeptiert!
Vielen Dank.
Cäcilia Jungk
Einrichtungsleiterin
Elternbeiträge


